Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) stellt eine neue vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit dar, um Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen von Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten gemeinsam zu behandeln. Hierzu muss lediglich eine Überweisung des Hausarztes an einen Rheumatologen eines so genannten ASV-Teams ausgestellt werden, wodurch ein Zugang für die betroffenen Patienten zu dieser Behandlungsform sichergestellt ist.