Hier treffen täglich eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zusammen. Damit ein rücksichtsvoller und verständnisvoller Umgang gewährleistet und der Krankenhausbetrieb sicher sowie störungsfrei bleibt, ist die Einhaltung der folgenden Regeln unerlässlich. Daher bitten wir Sie freundlich die Hausordnung zu beachten1. Bestehende Betriebsvereinbarungen bleiben von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen wie z. B. Patienten, Besuchende, Mitarbeitende sowie externe Dienstleistende, die sich auf dem Krankenhausgelände aufhalten. Sie ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
§ 2 Aufenthalt
- Wenn aus medizinischer oder hygienischer Sicht keine Bedenken bestehen, können Sie sich nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der betreuenden Pflegefachkraft auf dem Gelände bewegen. Bitte tragen Sie außerhalb des Krankenzimmers angemessene Kleidung und informieren Sie bei verlassen der Station in jedem Fall das zuständige Pflegepersonal.
- Während der Essens- und Visitenzeiten oder wenn Untersuchungen, Gespräche bzw. Behandlungen geplant sind, sollen Patienten im Krankenzimmer bleiben.
- Patienten sollen das Krankenhausgelände nur mit Genehmigung des behandelnden Arztes oder der betreuenden Pflegefachkraft verlassen.
- Betriebsfremden Personen ist der Aufenthalt in Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen nur mit Erlaubnis der Mitarbeitenden gestattet, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 3 Hausrecht
- Die Betriebsleitung, die jeweils diensthabenden Ärzte, Mitarbeitende der Pflegedirektion, Stationsleitungen, deren Vertretungen, die Schichtleitungen, die jeweils verantwortliche Pflegekraft sowie die Leitungen der Abteilungen und deren Vertretungen dürfen das Hausrecht ausüben.
- In Ausübung des Hausrechts können Personen, insbesondere bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung, mit sofortiger Wirkung aus dem Krankenhaus und dem Krankenhausgelände verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. Akute Notfallbehandlungen sind hiervon ausgenommen und werden immer durchgeführt.
- Mit dem Hausverbot verknüpft ist das Verbot, das Krankenhausgelände zu betreten.
- Sofern das Hausverbot gegenüber Patienten ausgesprochen wird, die sich aktuell in einer Behandlung befinden, muss – soweit dies medizinisch vertretbar ist – mit einer vorzeitigen Entlassung gerechnet werden.
- In akuten Bedrohungssituationen wird die Polizei hinzugezogen.
§ 4 Besuchs- und Ruhezeiten
- Nachstehende Besuchszeiten sind in unserem Krankenhaus zu beachten:
Tägl. von 11:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Einschränkungen aufgrund besonderer Umstände werden auf der Homepage veröffentlicht.
- Ruhezeiten sind eine wesentliche Voraussetzung für den Genesungsprozess aller Patienten. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
- Der reibungslose Ablauf der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen darf nicht beeinträchtigt werden.
- Um die Genesung aller Patienten zu ermöglichen, beschränken Sie sich bitte auf maximal zwei Besucher pro Patient und Besuch.
- Besucher mit einer akuten Infektion dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Werden hygienische Schutzmaßnahmen von den Mitarbeitenden für notwendig gehalten und angeordnet, sind diese unbedingt einzuhalten.
- Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 5 Gewaltanwendung
- Die Anwendung von Gewalt in jedweder Form, z. B. körperlich, verbal, psychisch, rassistisch, sexualisiert, wird nicht akzeptiert und ist – soweit medizinisch vertretbar – ein Grund für eine vorzeitige Entlassung. Über den Abbruch der Heilbehandlung erfolgt in diesen Fällen immer eine entsprechende Information an den Kostenträger.
- Das Mitbringen und Mitführen von Gegenständen jeglicher Art, die per Gesetz als Waffe definiert sind, einschließlich Messern, ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
- Bei renitenten und/oder gewalttätigen Personen, z. B. in der Notaufnahme, wird bei Bedarf die Polizei hinzugezogen.
§ 6 Rauchen – Feuer
- Offenes Feuer, wie z. B. Kerzen, darf nicht genutzt werden.
- Das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Inhalationsmitteln ist auf dem gesamten Krankenhausgelände nicht erlaubt. Für Raucher stehen Raucherpavillons und ausgewiesene Bereiche auf dem Außengelände zur Verfügung.
§7 Brandschutz / Sicherheit
- Flucht und Rettungswege dürfen nicht verstellt oder mit Gegenständen versperrt werden, Fenster dürfen nicht blockiert, und Brandschutz- sowie Außentüren nicht fixiert werden.
- Informationen über Fluchtwege können Sie den ausgehängten Brandschutzplänen entnehmen. Während eines Feueralarms dürfen Aufzüge nicht betreten werden.
§ 8 Alkohol und Drogen
Missbräuchlicher Alkohol- und/oder Drogenkonsum in jedweder Form wird nicht toleriert und kann – soweit medizinisch vertretbar – ein Grund für eine vorzeitige Entlassung sein. In diesen Fällen erfolgt immer eine Information über den Abbruch der Heilbehandlung an den Kostenträger.
§ 9 Privateigentum
- Das Krankenhaus ist ein offenes Gelände. Bringen Sie ausschließlich die notwendigen Gebrauchsgegenstände und Hilfsmittel mit. Geld und Wertgegenstände sollen möglichst zuhause gelassen oder den Angehörigen mitgegeben werden. Benutzen Sie für Kleinbeträge oder notwendige Gegenstände ausschließlich die für diesen Zweck vorgesehenen Schließfächer, soweit vorhanden. In Ausnahmefällen können Wertgegenstände gegen Quittung in der Patientenaufnahme hinterlegt werden. Die Wertsachen nicht handlungsfähiger Patienten werden bei der Anmeldung verwahrt.
- Die Haftung der Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH und ihrer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen bei Verlust oder Beschädigung derartiger Gegenstände beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Tiere dürfen im Krankenhausgebäude nicht mitgeführt werden. Im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Krankenhaushygiene und dem Bereich sind speziell ausgebildete, tierärztlich überwachte und ständig betreute Assistenzhunde, z. B. Blindenhunde, die Patienten begleiten müssen, hiervon ausgenommen.
§ 10 Haftung für Beschädigung und Verlust der Krankenhauseinrichtung
- Die Krankenhauseinrichtung dient der Versorgung unserer Patienten und ist pfleglich sowie sorgsam zu behandeln. Die Vornahme von Reparaturen oder Veränderungen an Einrichtungsgegenständen und/oder ihr Auswechseln ist Unbefugten untersagt. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden sind umgehend dem Personal zu melden.
- Bei Beschädigung von Krankenhauseigentum werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Bei der Entlassung sind sämtliche empfangenen, ausgeliehenen Ausstattungsgegenstände und anderes Eigentum des Krankenhauses zurückzugeben.
- Diebstahl wird in jedem Fall zur Strafanzeige gebracht.
§11 Elektrogeräte
- Es besteht die Möglichkeit Rundfunk- und Fernsehprogramme über die hauseigenen Geräte zu empfangen.
- Der Anschluss und die Nutzung privater Haushaltsgeräte sind – auch aus sicherheitstechnischen Gründen – nicht gestattet. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen, Ladegeräte für mobile Endgeräte sowie medizinisch notwendige Geräte. In letzterem Fall ist eine Absprache mit der Stationsleitung zu treffen, die die Nutzung ggf. untersagen kann.
- Bei Nutzung von mobilen Endgeräten wie z. B. Smartphones, Notebooks, Tablets, ist darauf zu achten, dass die Ruhe der (Mit-) Patienten nicht gestört wird.
§ 12 Foto-, Film-, und Tonaufnahmen / Soziale Medien
Es ist verboten, Mitarbeitende, Patienten oder Besucher zu filmen, zu fotografieren oder Tonaufnahmen zu erstellen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung. Persönlichkeitsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Umgang mit den Religionen
Religiöse Überzeugungen und Ansichten anderer sind zu respektieren. In der obersten Etage unseres Krankenhauses finden Sie Andachts- und Gebetsbereiche.
§ 14 Verkehr auf dem Krankenhausgelände
- Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur auf gekennzeichneten Stellflächen erlaubt.
- Fahren mit Fahrrädern, Tretrollern, E-Scootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Es ist ausdrücklich verboten, diese außerhalb der ausdrücklich dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen auf dem Krankenhausgelände zu parken.
§ 15 Lob, Anregungen und Kritik
- Beschwerden über die Nichteinhaltung dieser Hausordnung sind unmittelbar an das diensthabende Krankenhauspersonal zu richten. Patienten können sich auch mit Wünschen, Lob, Anregungen und anderer Kritik an die pflegerischen und ärztlichen Mitarbeitenden wenden.
- Das zentrale Lob- und Beschwerdemanagement (E-Mail: beschwerdemanagement@khporz.de) nimmt Ihre Hinweise gerne entgegen. Nutzen Sie hierfür den von den Mitarbeitenden ausgehändigten Meldebogen oder das Rückmeldeformular im Internet.
§ 16 Verbot gewerblicher Tätigkeit
Ausübung eines Gewerbes sowie Werbe – und Verkaufsaktivitäten sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Auftritte, Veranstaltungen, das Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt und bedürfen grundsätzlich und ausnahmslos der Erlaubnis der Betriebsleitung.
1 In diesem Dokument wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die maskuline Form verwendet. Diese Wahl soll keinesfalls eine Benachteiligung oder Ausschluss anderer Geschlechter implizieren.
Stand: März 2025